Krankenkassen Rückvergütung

Leistungen für TEN (Traditionelle europäische Naturheilkunde) sind bei uns anerkannt. Diese sind aber von Deiner individuellen Zusatzversicherung abhängig! Frage bei Deiner Versicherung nach der Therapeutenanerkennung (Benjamin Bachmann / ZSR Nr. E081960) und nach der Behandlungsart die Du in Anspruch nehmen möchtest.

  • Diätetik (Ernährungsberatung)
  • Phytotherapie

WICHTIG! Die Ernährungsberatungspakete enthalten auch nicht-kassenpflichtige Leistungen, wie BIA Scans (Körperzusammensetzung, Atemgastests (Stoffwechselmessung) etc. Daher bezieht sich der anrechenbare Betrag auf die Beratung! Wie hoch die anrechenbaren Beträge sind, findest Du hier.

Für Beratungen mit ärztlicher Verordnung,sind Kostengutsprachen von Deiner Grundversicherung möglich. Eine solche Kostengutsprache musst Du selbst bei Deiner Versicherung einholen! Wie bei der Zusatzversicherung wird die Beratung von Dir selbst bezahlt und kann danach per Rückforderungsbeleg zurückgefordert werden.

Anerkennungen: EMR / ASCA

Beispiel eines Rückforderungsbelegs zur Rückvergütungsabklärung bei der Krankenkasse.

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